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Die umfangreichste Ausbildung in der Wasserwacht müssen die Rettungstaucher bewältigen.
Für das Tauchen in der Wasserwacht gelten die gleichen Regeln wie für die Berufsfeuerwehr- oder
die Polizeitaucher. Diese Sicherheitsregeln für das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen
(GUV) sind für alle Rettungstaucher verbindlich. Neben der umfangreichen Ausbildung setzt das
Rettungstauchen auch einen hohen Grad an körperlicher Fitness voraus. Deshalb ist es notwendig, dass
sich jeder Rettungstaucher jährlich einer ärztlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach
"Grundsatz G 31" erfolgreich unterzieht. Ebenso muss der Nachweis der regelmäßigen
Tauchgänge im abgelaufenen Jahr erbracht werden. Nur wenn diese Nachweise erbracht sind, wird die
Berechtigung zum Rettungstauchen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
![]() Die Einsätze der Rettungstaucher variieren von der reinen Sachbergung, der Hilfeleistung bei Sachbergungen nach Unfällen (PKW im See), bis zur Suche und Bergung von vermissten Personen. Diese Aufgaben werden sowohl im Sommer als auch, unter erschwerten Bedingungen, im Winter und unter Eis erledigt. ![]() Die Ausbildung zum Rettungstaucher dauert zwei Jahre in denen u.a. 30 Süßwassertauchgänge und 105 Theorieeinheiten bewältigt werden müssen. Die Theorie gliedert sich in die Teilgebiete Tauchmedizin, Tauchphysik, Gerätekunde, Tauchpraxis und Tauchberechnungen. Unter das Fachgebiet Tauchen fällt auch der Signalmann, der mit dem Taucher über Leinen ständig in Verbindung steht. Er gibt dem Taucher die Suchrichtung an, warnt ihn vor Gefahren oder zieht ihn bei Tauchzwischenfällen wieder an die Wasseroberfläche. ![]() ![]() |
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